„Die politischen Beschlüsse zum Klimaschutz und zur Mobilitätswende sind gefasst“ meint Martin Schmelz für die Wählergemeinschaft Bürgernähe. „Jetzt scheint sich die Verwaltung offensichtlich schwer zu tun, diese Beschlüsse auch umzusetzen. Und das, obwohl dies ihre Hauptaufgabe ist!“
„Zur Artur-Ladeck-Straße läuft parallel des Ostwestfalendamm. Das heißt, wenn die Verwaltung jetzt auf der Artur-Ladebeck-Straße Probleme für eine Protected Bike Lane sieht, wie geht sie dann mit den anderen im Radverkehrskonzept beschlossenen Hauptrouten für den Radverkehr, dem Vertrag mit dem Radentscheid und dem Radschnellweg OWL um?“
Die Vorbehalte der Feuerwehr gegen eine Protected Bike Lane auf der Artur-Ladebeck-Straße sind nicht nachvollziehbar, zumal bei Einsatz- und Rettungsfahrzeugen Fahrräder schnell auf den Fußweg ausweichen können, und dadurch die Radfahrspur für diese Fahrzeuge schnellstens frei werden kann! Nach Paragraph 38 StVO haben mit Blaulicht fahrenden Einsatzfahrzeugen von Polizei und Rettungsdiensten alle anderen Verkehrsteilnehmer, auch Radfahrerende, sofort freie Bahn zu schaffen. In Fällen wo Menschenleben gerettet, schwere gesundheitliche Schäden abgewendet werden können, oder wenn es zum Schutze der Allgemeinheit dient, dürfen sich Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Co. über sämtliche Verkehrsregeln hinwegsetzen, also auch den Radweg benutzen!
„Das heißt, auf der Artur-Ladebeck-Straße und weiteren Bielefelder Hauptverkehrsstraßen hat die Umnutzung einer Spur für den Radverkehr, auch für Rettungsfahrzeuge erhebliche Vorteile!“
Auf der Artur-Ladebeck-Straße: So? https://twitter.com/i/status/923448996248653824 oder so: https://twitter.com/i/status/1317586474775269378
Traum vom geschützten Radweg in der Bielefelder City geplatzt? NW vom 20.10.2022
Und der Kommentar von Michael Schläger
Pressemitteilung
VCD: Geschützte Radfahrstreifen auf der A.-Ladebeck-Straße sind nicht verhandelbar!
„Haben die Vorbehalte des Amts für Verkehr mehr Gewicht als Beschlüsse des Rates und der öffentlich-rechtliche Vertrag mit dem Radentscheid?“ fragt der Verkehrsclub VCD. Aus Sicht der Rettungsfahrzeuge waren Einwände gegen geschützte Radfahrstreifen geäußert worden. „Auf dem Spiel steht nicht nur die sichere Radverkehrsführung auf der Artur-Ladebeck-Straße als ein Kernstück des Radverkehrskonzepts, sondern auch der Radschnellweg OWL und die gesamte Mobilitätswende!“ so VCD-Sprecher Bernd Küffner.
Der VCD betont: Radverkehrsförderung ist aktiver Klimaschutz. Im Juni 2019 hatte der Rat den Klimanotstand erklärt. Seitdem hat die Eindämmung der Klimakrise höchste Priorität. Im Juni 2020 übernahm der Rat der Stadt Bielefeld leicht abgewandelt die Forderungen des Radentscheids. Das bisher größte Bürgerbegehren in der Stadt Bielefeld wird von 26 567 Unterzeichner*innen getragen. Der vom Rat der Stadt Bielefeld beschlossene Vertrag setzt Pflöcke für den Aufbau einer sicheren Radinfrastruktur. Das geltende Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Bielefeld, 25% Radverkehrsanteil in der Mobilität, kann dadurch erreicht werden.
Aufgabe des Amts für Verkehr und des Mobilitätsdezernenten ist es, diese politischen Beschlüsse und Verträge umzusetzen. Auf der drei km langen Strecke der A.-Ladebeck-Straße sieht die Planung geschützte Radfahrstreifen vor. Der Verkehrsclub erwartet, dass die beschlossenen Radverkehrsplanungen konsequent realisiert werden. Er fordert die Ratsmitglieder auf, im Stadtentwicklungsausschuss am kommenden Dienstag an ihren Beschlüssen festzuhalten. Sie sollen darauf bestehen, dass die demokratisch getroffenen Vereinbarungen auch von Seiten der Verwaltung respektiert werden. Jede Verzögerung beim Klimaschutz heute schränke die Freiheit und den Handlungsspielraum für die Zukunft ein!
Mit freundlichem GrußVCD Verkehrsclub Deutschland Kreisverband Ostwestfalen-Lippe e.V. August-Bebel-Straße 16 (Umweltzentrum), 33602 Bielefeld Tel. 0521/6 39 61 mobil 0175.4862360 E-Mail: owl-buero@vcd.org * Internet: www.vcd.org/owl