NW vom 22.04.2023
Bielefeld braucht eine Verwaltungsreform und ein transparentes Beschlussmanagement!
„Sich bei seiner Halbzeitbilanz mit den Herausforderungen der Corona-Krise rauszureden genügt nicht“, meint Martin Schmelz, Vorstand der Wähler:innengemeinschaft BÜRGERNÄHE. „Bezüglich der Umsetzung des Koalitionsvertrags, der Beschlüsse zur Energie- und Verkehrswende und zum Bauprogramm muss sich das Management der Bielefelder Stadtverwaltung mit dem der Wirtschaft messen lassen. Pit Clausen, als oberster Verwaltungschef hat es bis heute versäumt, seine Verwaltung grundlegend zu reformieren und damit effizienter zu gestalten. Dafür brauchen wir ein öffentlich zugängliches Beschlusscontrolling. Politik und die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wer in der Stadtverwaltung an welchem Projekt arbeitet und dafür Ansprechpartner ist. Nicht die Verwaltung, sondern die Politik sollte mindestens jährlich über die Priorität der Umsetzung von politischen Beschlüssen entscheiden!“
Um u.a. den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Radentscheid einzulösen, braucht es keinen weiteren Verkehrsversuch für die Fahrradstraße Ehlentruper Weg, weil es bereits für Fahrradstraßen bewährte Standards gibt!
Auch für den Umbau der Artur-Ladebeck- und Herforder Straße braucht es keine Zwischenlösungen, sondern eine Planung, die für den zukünftigen Radschnellweg OWL 2.0 die Qualitäts- und Entwurfsstandards für Radschnellwegeverbindungen in NRW berücksichtigt. „Für BÜRGERNÄHE ist es nicht nachvollziehbar, wenn jetzt bei den aktuellen Planungen diese Standards unberücksichtigt bleiben, und 2027 für den Radschnellweg OWL 2.0 die Artur-Ladebeck-Straße erneut umgebaut werden muss, um die Mindeststandards für einen Radschnellweg umzusetzen.“
Im Rahmen des Neubaus der zwei Hochbahnsteige auf der Detmolder Straße an den Haltestellen Teutoburger und August-Bebel-Straße muss in einem ersten Schritt die Detmolder Straße zwischen Teutoburger Straße und dem Landgericht als Klimastraße umgebaut werden. Nach dem beschlossenen Radverkehrskonzept wird sie gleichzeitig zu einer Hauptroute für den Radverkehr. „Denn die beschlossene Mobilitätswende gelingt nicht mit nur einer Fahrradstraße im Bielefelder Osten, sondern mit dem Ausbau eines sicheren und engmaschigen Fuß- und Radwegenetzes.“
Über die Verpflichtung zur Umsetzung des öffentlich-rechtlichen Vertrags mit dem Radentscheid hinaus, macht die Einbindung von Bürgerinnen und Bürger, teuren Ingenieurbüros, und die zeit- und kostenträchtige Erarbeitung von eigenen Bielefelder Standards nur dann wirklich Sinn, wenn deren Ziele und Arbeitsergebnisse von der Verwaltung nicht ignoriert, sondern grundsätzlich bei allen Planungen berücksichtigt werden!
Jetzt noch weiter an völlig überholten Projekten, wie dem vierspurigen Ausbau der Herforder Straße im Zusammenhang mit der Verlängerung der L712n, und dem Ausbau der B 61n festzuhalten, ist für die von der Bielefelder Politik beschlossenen Verkehrswende völlig kontraproduktiv. Deshalb darf die Stadt Bielefeld die für die Verlängerung der L712n benötigte ca. 10.000 Quadratmeter große Wiese im Einmündunsgbereich der Grafenheider Straße und die 2,3 Hektar große Fläche südlich der Kläranlage Brake, die dem Umweltbetrieb gehört (!) nicht an das Land verkaufen!
Politik und Verwaltung sind gefordert, jetzt endlich die begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen effizient für den Klimaschutz und die beschlossene Mobilitätswende einzusetzen, und dabei die umfangreichen vom Bund und Land bereitgestellten Fördermittel zu nutzen!